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Eigentum und Besitz

См. также в других словарях:

  • Eigentum — Besitz; Hab und Gut; Vermögen; Besitzstand; Siebensachen (umgangssprachlich); Habseligkeiten * * * Ei|gen|tum [ ai̮gn̩tu:m], das; s, e: etwas, was jmdm. gehört: persönliches Eigentum; das Grundstück ist sein Eigentum. Syn …   Universal-Lexikon

  • Eigentum — Privater Steinhaufen in einem Dorf bei Ludwigshafen Eigentum bezeichnet das umfassendste Herrschaftsrecht, das die Rechtsordnung an einer Sache zulässt.[1] Merkmale moderner Formen des Eigentums sind die rechtliche Zuordnung von Gegenständen zu… …   Deutsch Wikipedia

  • Besitz — Hab und Gut; Vermögen; Eigentum; Besitzstand; Siebensachen (umgangssprachlich); Habseligkeiten * * * Be|sitz [bə zɪts̮], der; es: 1. etwas, was jmdm. gehört; Eigentum: das Haus ist sein e …   Universal-Lexikon

  • Eigentum (Deutschland) — In der deutschen Rechtswissenschaft bezeichnet Eigentum das Herrschaftsrecht einer Person über eine Sache. Für das Privatrecht sind in § 903 Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) seine Eigenschaften bestimmt: Der Eigentümer einer Sache kann, soweit… …   Deutsch Wikipedia

  • Besitz — Ein Mann in Ouagadougou in Afrika schützt beim Schlafen seinen Besitz, ein Fahrrad. Es ist anzunehmen, dass dies auch sein Eigentum ist. In der juristischen Fachsprache bedeutet der Begriff Besitz (lat. possessio) einen Gegenstand, über den… …   Deutsch Wikipedia

  • Besitz — Im Besitz einer Sache sein: etwas sein eigen nennen; Besitz erwerben: von jemandem etwas kaufen, oder Jemanden in den Besitz einer Sache einsetzen: an jemanden etwas verkaufen oder vererben.{{ppd}}    Anstelle der heutigen Urkunden waren nach… …   Das Wörterbuch der Idiome

  • Eigentum — (Dominium), die vollkommenste, ausschließliche, rechtliche Herrschaft über eine Sache. Während alle andern dinglichen Rechte nur einzelne Befugnisse von dem Gesamtrechte des Eigentums enthalten, gewährt das E. selbst das volle Nutzungs und… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Besitz — (Possessio), die tatsächliche Herrschaft über eine Sache, verbunden mit dem Willen, dieselbe für sich, als seine eigne, oder für einen andern, als eine fremde, zu haben. Vielfach tragen wir aber das Wort B. auf die Sache selbst über und nennen… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Eigentum — Besitz[tum], Gut, Habseligkeit, Haus und Hof, Reichtum, Schatz, Vermögen; (geh.): Eigen, Geld und Gut, Habe, Hab und Gut; (veraltet): Habschaft, Proprietät. * * * Eigentum,das:1.⇨Besitz(1)–2.sichanfremdemE.vergreifen/vergehen:⇨stehlen(1)… …   Das Wörterbuch der Synonyme

  • Eigentum — (Dominĭum), oberste rechtliche Herrschaft einer Person über eine körperliche Sache, im Gegensatz zum Besitz (s.d.); nach dem Deutschen Bürgerl. Gesetzbuch das Recht, mit der Sache nach Belieben zu verfahren und andere von jeder Einwirkung… …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Besitz — (lat. possessĭo), die faktische Herrschaft einer Person über eine Sache, im Gegensatz zur rechtlichen, dem Eigentum (s.d.). Der B. einer bisher von einem andern nicht besessenen Sache wird dadurch erworben, daß jemand tatsächliche Gewalt darüber… …   Kleines Konversations-Lexikon

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